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Unternehmensberatung
auch insolvenzbedrohter Kapitalgesellschaften
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Befindet sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
Gibt es Probleme mit der Bank?
Hat sich die Auftragslage dramatisch verschlechtert?
Wollen Sie Ihre Firma einfach abgeben,
weil berufliche Veränderungen bevorstehen?
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Sie erreichen uns:
montags bis freitags von 8:00 - 20:00 Uhr
und samstags von
11:00 - 18:00 Uhr |
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Krise kann auch bedeuten, sich bietende Chancen zu nutzen, denn der Verkauf, auch eines insolvenzbedrohten Unternehmens, ist legal und rechtlich nicht zu beanstanden.
(OLG Karlsruhe, AZ: 15 AR 8/05, vom 30.05.2005).
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Zitat aus o.g. Urteil:
"Es kann Alt-Gesellschaftern und Alt-Geschäftsführern nicht versagt werden, ihre Interessen, unter Mitwirkung einer Unternehmensberatungsgesellschaft, in rechtlich zulässiger Weise zu verfolgen. Es ist nach Auffassung de lege lata nicht ersichtlich, dass das Grundprinzip der "gewerblichen Firmenbestattung" (Übernahme der Gesellschaftsanteile durch einen Dritten und Geschäftsführerwechsel) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt". |
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